Bauprodukte, deren Qualitätsanforderungen in einer "harmonisierten" Europäischen Norm (hEN) festgelegt wurden, müssen ein CE-Kennzeichen tragen, damit sie in Österreich bzw. in Europa in Verkehr gebracht werden dürfen. Das CE-Kennzeichen zeigt, dass ein Produkt einer hEN entspricht, und bestätigt die Anwendung des darin festgelegten Systems der Konformitätsbescheinigung.

ce zeichen kopieCE-Kennzeichen für Bauprodukte

Das CE-Kennzeichen zeigt, dass ein Bauprodukt einer "harmonisierten" Europäischen Norm (hEN) entspricht, und bestätigt die Anwendung des darin festgelegten Systems der Konformitätsbescheinigung.

Der Akkreditierungsumfang der VÖZ-ZERT umfasst derzeit folgende Produktgruppen:

  • Zement, Putz und Mauerbinder
    EN 197-2, EN 413-1, EAD 150036-00-0301
    System 1+
  • Hydraulische Tragschichtbinder
    EN 13282-1
    System 2+
  • Gesteinskörnungen
    EN 12620, EN 13139, EN 13242, EN 13043, EN 13450
    System 2+
  • Zusatzstoffe für Beton
    EN 15167-1
    System 1+
  • Zusatzmittel für Beton, Mörtel und Einpressmörtel
    EN 934-2
    System 2+


Der Weg zur CE-Kennzeichnung

Für die CE-Kennzeichnung stellt der Hersteller den Antrag auf Zertifizierung seines Produktes. Nach den erforderlichen Prüfungen und der Ausstellung des Zertifikats durch die Zertifizierungsstelle darf der Hersteller das CE-Kennzeichen am Produkt bzw. an der Verpackung anbringen und das Produkt in Verkehr bringen.

System 1+

  • ANTRAG auf Zertifizierung durch den Hersteller
  • Erstinspektion des Werks, der werkseigenen Produktionskontrolle und Probenahme durch von der notifizierten Zertifizierungsstelle beauftragtes Evaluierungspersonal
  • Erstprüfung des Produkts durch eine von der notifizierten Zertifizierungsstelle beauftragte Prüfstelle
  • Prüfung der Proben durch den Hersteller (nach festgelegtem Prüfplan) im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle
  • Zertifizierung des Produkts durch die notifizierte Zertifizierungsstelle auf Basis der Erstinspektion des Werks, der werkseigenen Produktionskontrolle sowie der Erstprüfung des Produkts und Ausstellung des Zertifikats
  • Laufende Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle durch die notifizierte Zertifizierungsstelle

System 2+

  • ANTRAG auf Zertifizierung durch den Hersteller
  • Erstprüfung des Produkts durch den Hersteller
  • Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle
  • Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle durch die notifizierte Zertifizierungsstelle auf Basis der Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle und Ausstellung des Zertifikats
  • Prüfung der Proben durch den Hersteller (anhand festgelegten Prüfplans) im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle
  • Laufende Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle durch die notifizierte Zertifizierungsstelle

  

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