In den einzelnen Ländern Europas gelten unterschiedliche Anforderungen und Festlegungen für Baustoffe. Diese Unterschiede sind auf die jeweiligen klimatischen Bedingungen, unterschiedliche Rohstoffvorkommen, aber auch auf variierende Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen zurückzuführen.
Die europäisch harmonisierte Zementnorm – EN 197-1
Die europäische Zementnorm ÖNORM EN 197-1 regelt Zemente, die europaweit eingesetzt werden. Von den insgesamt 27 definierten Normalzementarten kommen in Österreich – vor allem aufgrund der klimatischen Gegebenheiten – 11 Zementarten zur Anwendung.
Die EN 197-1 legt die Eigenschaften und Anforderungen von
- 27 Normalzementen,
- sieben Normalzementen mit hohem Sulfatwiderstand,
- drei Hochofenzementen mit niedriger Anfangsfestigkeit sowie
- zwei Hochofenzementen mit niedriger Anfangsfestigkeit und hohem Sulfatwiderstand
sowie deren Bestandteile fest.
Die Definition jeder Zementart umfasst die jeweils zulässigen Anteile der Bestandteile, die zur Herstellung dieser Produkte in insgesamt neun Festigkeitsklassen erforderlich sind.
Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Bestandteile selbst sowie an die mechanischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften der Zemente definiert. Zusätzlich enthält die Norm Konformitätskriterien, die entsprechenden Bewertungs- und Überwachungsregeln sowie grundlegende Anforderungen an die Dauerhaftigkeit.
Neben den in dieser Europäischen Norm ausdrücklich definierten Zementen mit hohem Sulfatwiderstand gibt es weitere Zemente, die entweder EN 197-1 oder anderen europäischen bzw. nationalen Normen entsprechen und deren Sulfatwiderstandsfähigkeit unter nationalen Bedingungen nachgewiesen wurde.
Diese Zemente sind in Anhang B der Norm aufgeführt und gelten in den jeweiligen CEN-Mitgliedsländern als sulfatwiderstandsfähig. Der vollständige Wortlaut der Norm ist über die Website von Austrian Standards abrufbar.
Besondere Eigenschaften
Auch Zemente mit besonderen Eigenschaften müssen den grundlegenden Anforderungen der einschlägigen Normen entsprechen. Zusätzliche Eigenschaften und weiterführende Anforderungen an Zemente, beispielsweise die Hydratationswärme oder die Wasserabsonderung, sind in der ÖNORM B 3327 1 geregelt.
Weiterführende Informationen zu den unterschiedlichen Zementarten und zu aktuellen Entwicklungen finden sich auf zement.at
Überarbeitung der europäischen Zementnorm in Richtung Dekarbonisierung und Kreislauffähigkeit
Die EN 197-1 gilt seit 2011 und wird derzeit grundlegend überarbeitet: die bewährten und bekannten Zementarten bleiben erhalten, werden jedoch konsequent um neue, CO₂ arme und ökologische Zemente ergänzt und damit zukunftsfähig weiterentwickelt.
Die neue EN 197-1 ist die erste Norm, die unter der neuen Bauproduktenverordnung erarbeitet wird und erscheint voraussichtlich zwischen Ende 2027 und Mitte 2028.
Zuständigkeit in Österreich
Die zuständige Behörde in Österreich ist Austrian Standards. Das Komitee 046 „Zement, Baukalk und feuerfeste Erzeugnisse“ erarbeitet die Normen im Bereich Zement, Baukalk und verwandter mineralischer Baustoffe und ist auch für die Aktualisierung verantwortlich.
Weiterführende Informationen zur Normenentwicklung findet man bei Austrian Standards.