Die Herstellung von Beton und auch seine Ausgangsstoffe unterliegen strengen Regeln der Qualitätskontrolle. Die durch Regelwerke (Normen, Richtlinien, Merkblätter etc.) vorgegebenen Anforderungen an die Ausgangsstoffe für Beton und das Endprodukt Beton werden von unabhängigen Stellen geprüft und überwacht.
Dokumentation der Qualitätssicherung
Das EG-Konformitätszeichen garantiert die vollständige Einhaltung der "Grund-legenden (Sicherheits-) Anforderungen", die in EU-Richtlinien konkret festgelegt sind. |
Gesetzliche Vorgaben, die mit der europäischen Bauproduktenverordnung und nationalen Baustofflisten dokumentiert sind, sehen eine Bauproduktenkennzeichnung vor. Diese erfolgt bei europäischen harmonisierten Regelwerken durch ein CE-Zeichen, bei nationalen Regelwerken durch ein ÜA-Zeichen. Autorisierte Zertifizierungs- bzw. Registrierungsstellen stellen die CE- und ÜA-Zertifizierungen aus, wenn von einer akkreditierten Stelle die Einhaltung aller technischen und formalen Vorgaben bestätigt wird. Diese Zertifizierung bzw. Registrierun erlaubt dem Hersteller (und/oder zum Beispiel Importeur) die Anbringung des CE- oder ÜA-Zeichens. Fehlt diese Zertifizierung bzw. Registrierung, so dürfen die Baustoffe, welche diese gesetzlich benötigen, nicht verwendet werden. Ausnahmen bedürfen einer gesetzlichen Regelung (zum Beispiel Eisenbahngesetz).
Ausgangsstoffe (insbesondere Gesteinskörnungen, Zement, Zusatzmittel, Zusatzstoffe, Wasser)
Die Qualität der Ausgangsstoffe wird durch die Einhaltung der Anforderungen der Regelwerke sichergestellt und durch eine Kennzeichnung ersichtlich gemacht.
Beton
Die für die Güte des Betons erforderliche Zusammensetzung, die Herstellung von Frischbeton und die Qualität (zum Beispiel geprüft an normgemäß hergestellten Probekörpern) wird durch die Einhaltung der Anforderungen der Regelwerke sicher gestellt und durch eine Kennzeichnung ersichtlich gemacht.
Die zielsichere Herstellung von Betonsorten in gleichmäßiger Qualität (Erstprüfungsbeton) wird durch entsprechende Erprobung der Betonzusammensetzung durch Frisch- und Festbetonprüfungen (Erstprüfung), laufende Frisch- und Festbetonprüfungen durch den Hersteller (Konformitätsprüfung) und gegebenenfalls Frisch- und Festbetonprüfungen durch unabhängige Dritte (Identitätsprüfung) sichergestellt. Diese Betone werden als Erstprüfungsbetone (Beton E) bezeichnet. Für die Einhaltung der Anforderung muss jedes Betonwerk einen Vertrag zur Fremdüberwachung mit einer Überwachungsstelle abschließen und diese muss die Einhaltung der Vorgaben für die Produktion regelmäßig überprüfen. Nur untergeordnete Betonqualitäten können in Ausnahmefällen auch als so genannter Rezeptbeton (Beton R) nach vorgegebenem Rezept hergestellt werden.
Der Beton wird aufgrund der bei der Güteprüfung an Würfeln von 20 cm Kantenlänge im Betonalter von 28 Tagen festgestellten Druckfestigkeit in Festigkeitsklassen eingeteilt. Die 28-Tage-Druckfestigkeit von Beton kann sich, je nach Zementart, Betonzusammensetzung und Lagerbedingung durch Nacherhärten noch nach Jahren erhöhen.
Betonfertigteile
Die Herstellung der Betonfertigteile unterliegt einer strengen werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und wird durch die Einhaltung der Anforderungen der Regelwerke sichergestellt. Als Zeichen der Einhaltung der hohen Qualitätsanforderungen werden Betonfertigteile und -waren je nach Produktbereich entsprechend gekennzeichnet (CE-Zeichen, ÜA-Zeichen oder ÖNORM-geprüft Kennzeichen).