Bauprodukte, deren Qualitätsanforderungen in einer "harmonisierten" Europäischen Norm (hEN) festgelegt wurden, müssen ein CE-Kennzeichen tragen, damit sie in Österreich bzw. in Europa in Verkehr gebracht werden dürfen. Das CE-Kennzeichen zeigt, dass ein Produkt einer hEN entspricht, und bestätigt die Anwendung des darin festgelegten Systems der Konformitätsbescheinigung.
Das CE-Kennzeichen zeigt, dass ein Bauprodukt einer "harmonisierten" Europäischen Norm (hEN) entspricht, und bestätigt die Anwendung des darin festgelegten Systems der Konformitätsbescheinigung.
Der Akkreditierungsumfang der VÖZ-ZERT umfasst derzeit folgende Produktgruppen:
- Zement, Putz und Mauerbinder
EN 197-2, EN 413-1, EAD 150036-00-0301
System 1+ - Hydraulische Tragschichtbinder
EN 13282-1
System 2+ - Gesteinskörnungen
EN 12620, EN 13139, EN 13242, EN 13043, EN 13450
System 2+ - Zusatzstoffe für Beton
EN 15167-1
System 1+ - Zusatzmittel für Beton, Mörtel und Einpressmörtel
EN 934-2
System 2+
Der Weg zur CE-Kennzeichnung
Für die CE-Kennzeichnung stellt der Hersteller den Antrag auf Zertifizierung seines Produktes. Nach den erforderlichen Prüfungen und der Ausstellung des Zertifikats durch die Zertifizierungsstelle darf der Hersteller das CE-Kennzeichen am Produkt bzw. an der Verpackung anbringen und das Produkt in Verkehr bringen.
- ANTRAG auf Zertifizierung durch den Hersteller
- Erstinspektion des Werks, der werkseigenen Produktionskontrolle und Probenahme durch von der notifizierten Zertifizierungsstelle beauftragtes Evaluierungspersonal
- Erstprüfung des Produkts durch eine von der notifizierten Zertifizierungsstelle beauftragte Prüfstelle
- Prüfung der Proben durch den Hersteller (nach festgelegtem Prüfplan) im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle
- Zertifizierung des Produkts durch die notifizierte Zertifizierungsstelle auf Basis der Erstinspektion des Werks, der werkseigenen Produktionskontrolle sowie der Erstprüfung des Produkts und Ausstellung des Zertifikats
- Laufende Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle durch die notifizierte Zertifizierungsstelle
- ANTRAG auf Zertifizierung durch den Hersteller
- Erstprüfung des Produkts durch den Hersteller
- Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle
- Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle durch die notifizierte Zertifizierungsstelle auf Basis der Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle und Ausstellung des Zertifikats
- Prüfung der Proben durch den Hersteller (anhand festgelegten Prüfplans) im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle
- Laufende Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle durch die notifizierte Zertifizierungsstelle